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Recht und Behörden

Ausländischen Führerschein umschreiben: So läuft das in Rüsselsheim, Raunheim und Frankfurt

Du bist neu in Deutschland und hast einen Führerschein aus deinem Heimatland? Dann entscheidet ein einziger Punkt darüber, ob du weiterfahren darfst: das Land, in dem dein Führerschein ausgestellt wurde. Hier steht, was für dich gilt, wie lange du Zeit hast und was du mitbringen musst.

Von Ihsan GülerVeröffentlicht am 2. September 2026Lesezeit 7 Minuten
Zum Länder-Check

Kostenlos und ohne Anmeldung. Du wählst nur dein Land aus.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Hast du einen Führerschein aus der EU oder dem EWR, gilt er in Deutschland unbefristet weiter. Du musst ihn nicht umschreiben lassen.
  • Kommt dein Führerschein aus einem Land außerhalb der EU, darfst du damit nach deiner Anmeldung in Deutschland nur noch sechs Monate fahren.
  • Wer nach diesen sechs Monaten weiterfährt, fährt ohne Fahrerlaubnis. Das ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.
  • Ob du dafür eine Prüfung brauchst, hängt allein am Ausstellungsstaat. Die Liste dazu heißt Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung.
  • Steht dein Land dort, entfallen meist Theorie und Praxis. Steht es nicht darin, legst du beide Prüfungen ab, die Ausbildungsstunden entfallen aber.
  • Für Rüsselsheim und Raunheim ist der Kreis Groß-Gerau zuständig und nimmt Anträge nur per Post an. Für Frankfurt-Höchst ist es die Stadt Frankfurt, dort nur persönlich mit Termin.

Warum die sechs Monate so wichtig sind

Die Frist beginnt nicht mit deiner Einreise, sondern mit dem Tag, an dem du deinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland begründest. In der Praxis ist das deine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt. Ab diesem Tag läuft die Uhr, und zwar unabhängig davon, ob du gerade Auto fährst oder nicht.

Bleibst du nachweislich höchstens zwölf Monate in Deutschland, kannst du bei der Fahrerlaubnisbehörde eine Verlängerung um bis zu sechs weitere Monate beantragen. Das musst du aber selbst tun, von allein passiert es nicht.

Nach Ablauf der Frist bist du ohne Fahrerlaubnis unterwegs. Das Gesetz sieht dafür Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor, bei Fahrlässigkeit weniger, und das Fahrzeug kann eingezogen werden. Auch die Versicherung wird in so einem Fall schwierig. Deshalb ist es klug, den Antrag nicht bis zum letzten Monat zu schieben, sondern gleich nach der Anmeldung zu stellen.

Ein zweiter Punkt wird oft übersehen: Dein ausländischer Führerschein muss bei der Antragstellung noch gültig sein. Ist er abgelaufen, hilft die Umschreibung nicht mehr weiter. Und ein Führerschein, den du während eines Urlaubs im Ausland gemacht hast, lässt sich gar nicht umschreiben.

77.100

Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit lebten am 31. Dezember 2025 im Kreis Groß-Gerau, ein Jahr zuvor waren es 76.290. Bundesweit waren zum selben Stichtag rund 14,07 Millionen ausländische Personen gemeldet, etwa zwei Drittel davon aus Ländern außerhalb der EU. Die Umschreibung betrifft also sehr viele Menschen in unserer Region.

Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt, Statistischer Bericht A I 7 j/25, Mai 2026, und Statistisches Bundesamt, Ausländerzahlen zum 31.12.2025, veröffentlicht am 2. April 2026.

Dieser Beitrag gibt den Stand der Fahrerlaubnis-Verordnung am 2. September 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheidet immer die zuständige Fahrerlaubnisbehörde über deinen Antrag.

Länder-Check: Musst du eine Prüfung ablegen?

Wähle das Land aus, in dem dein Führerschein ausgestellt wurde. Der Check zeigt dir, ob Theorie und Praxis entfallen, und was das für deinen Antrag bedeutet. Grundlage ist Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung, Stand 2. September 2026.

Die sechs Monate laufen ab deiner Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, nicht ab der Einreise. Stell den Antrag am besten gleich danach, dann hast du genug Luft.

Ein Land der EU oder des EWR

Keine Umschreibung nötig
Theorieprüfungentfällt
Praktische Prüfungentfällt
Gilt füralle Klassen

Dein Führerschein gilt in Deutschland unbefristet weiter. Du musst nichts tun und darfst sofort fahren. Wenn du trotzdem ein deutsches Dokument möchtest, kannst du freiwillig umschreiben lassen, ganz ohne Prüfung, ohne Sehtest und ohne Erste-Hilfe-Kurs.

Bei den LKW- und Busklassen gilt eine Besonderheit: Sie sind auf fünf Jahre befristet. War deine Fahrerlaubnis beim Zuzug schon abgelaufen, darfst du damit noch sechs Monate fahren und musst sie danach verlängern lassen.

Beratung anfragen

Grundlage: § 28, § 29 und § 31 der Fahrerlaubnis-Verordnung sowie deren Anlage 11 in der Fassung vom 12. August 2026. Die Liste hier ist eine Auswahl der häufigsten Fälle und nicht vollständig. Entscheiden tut immer die Fahrerlaubnisbehörde.

So läuft die Umschreibung Schritt für Schritt

Sechs Schritte, mehr ist es nicht. Wenn du gleich nach der Anmeldung anfängst, bist du in aller Ruhe fertig, bevor die Frist läuft.

Anmeldung und Frist notieren

Schreib dir das Datum deiner Anmeldung beim Einwohnermeldeamt auf und rechne sechs Monate dazu. Das ist dein Stichtag.

Land prüfen

Kläre mit dem Länder-Check weiter oben, ob dein Ausstellungsstaat in der Anlage 11 steht. Davon hängt alles Weitere ab.

Übersetzung besorgen

Ist dein Führerschein nicht auf Deutsch, brauchst du eine Übersetzung vom ADAC, vom AvD, vom Konsulat oder von einem vereidigten Übersetzer.

Antrag stellen

Hier wird es wichtig: Je nach Wohnort ist eine andere Behörde zuständig, und beide arbeiten völlig unterschiedlich. Die Gegenüberstellung steht direkt darunter.

Sehtest, Erste Hilfe, Prüfungen

Was davon nötig ist, sagt dir dein Länder-Ergebnis. Sind Prüfungen fällig, brauchst du den Stempel einer Fahrschule auf dem Antrag. Den bekommst du bei uns.

Führerschein abholen

Beim Abholen des deutschen Führerscheins gibst du deinen bisherigen ab. Er geht über das Kraftfahrt-Bundesamt zurück oder wird verwahrt.

Zwei Wohnorte, zwei völlig verschiedene Wege

Unsere drei Standorte liegen in zwei Zuständigkeiten. In Rüsselsheim und Raunheim geht alles per Post, in Frankfurt nur persönlich. Das ist der häufigste Grund, warum ein Antrag liegen bleibt.

WasKreis Groß-GerauStadt Frankfurt am Main
Zuständig fürRüsselsheim am Main und RaunheimFrankfurt-Höchst und alle anderen Stadtteile
AdresseWilhelm-Seipp-Straße 4, 64521 Groß-GerauAm Römerhof 19, 60486 Frankfurt am Main
So stellst du den AntragAusschließlich per PostAusschließlich persönlich vor Ort
Termin nötigNein für den Antrag. Eine Vorsprache gibt es nur nach einer Online-Anfrage, die erst bestätigt werden mussJa, den Termin buchst du vorher online
EingangsbestätigungGibt es nicht, schick den Antrag am besten als EinschreibenEntfällt, du gibst alles persönlich ab
Gebührrund 37,50 Euro bei Ländern aus der Anlage 11, rund 45,10 Euro bei allen übrigenbis zu 45,90 Euro, mit zusätzlicher Schlüsselzahl B 197 zusammen 73,70 Euro

Das musst du mitbringen

Der größte Teil ist bei beiden Behörden gleich. Nur die letzten beiden Spalten unterscheiden sich, deshalb stehen sie getrennt.

Immer dabei

  • Ausgefülltes Antragsformular, auch auf der Rückseite unterschrieben
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass, bei Nicht-EU-Angehörigen zusätzlich der Aufenthaltstitel
  • Dein ausländischer Führerschein im Original
  • Übersetzung, wenn der Führerschein nicht auf Deutsch ist
  • Ein biometrisches Lichtbild nach Passverordnung

Zusätzlich, wenn Prüfungen fällig sind

  • Stempel einer Fahrschule auf dem Antrag
  • Nachweis über den Erste-Hilfe-Kurs
  • Sehtestbescheinigung, in Frankfurt höchstens zwei Jahre alt

Nur beim Kreis Groß-Gerau

  • Digitale Passbilder werden nicht angenommen, es muss ein echtes Lichtbild sein
  • Bei LKW- und Busklassen kommen ein ärztlicher Nachweis und ein Nachweis des Sehvermögens dazu

Nur bei der Stadt Frankfurt

  • Bring vom Führerschein zusätzlich eine Kopie mit
  • Ohne aktuelle Meldebestätigung kostet die Meldeabfrage 9 Euro extra

Die Gebühren und Abläufe stammen von den Seiten der beiden Behörden, Stand 2. September 2026. Behörden ändern so etwas gelegentlich, prüf die Angaben vor deinem Termin noch einmal nach oder frag uns, wir haben täglich damit zu tun.

Häufige Fragen zur Umschreibung

Kommt er aus der EU oder dem EWR, unbefristet. Kommt er aus einem anderen Land, sechs Monate ab dem Tag, an dem du deinen Wohnsitz in Deutschland begründest, also ab deiner Anmeldung. Bleibst du nachweislich höchstens zwölf Monate hier, kannst du bei der Behörde eine Verlängerung um bis zu sechs weitere Monate beantragen.

Dann fährst du ohne Fahrerlaubnis. Das ist keine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld, sondern eine Straftat. Das Gesetz sieht Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor, bei Fahrlässigkeit weniger, und das Fahrzeug kann eingezogen werden. Warte damit also nicht bis zum letzten Monat.

Nein. Er gilt in Deutschland unbefristet weiter. Du kannst ihn freiwillig gegen einen deutschen tauschen, das geht ohne Prüfung, ohne Sehtest und ohne Erste-Hilfe-Kurs. Eine Ausnahme gibt es bei den LKW- und Busklassen, die sind auf fünf Jahre befristet.

Ja, die Türkei steht nicht in der Anlage 11, deshalb sind Theorie und Praxis fällig. Der Vorteil gegenüber einem Fahranfänger ist trotzdem groß: Die vorgeschriebenen Ausbildungsstunden entfallen komplett. Du machst nur so viele Übungsfahrten, wie du wirklich brauchst.

Die theoretische Prüfung lässt sich neben Deutsch in vierzehn Fremdsprachen ablegen, darunter Türkisch, Hocharabisch, Russisch, Kroatisch, Rumänisch, Kurmandschi und Ukrainisch. Unser Team spricht außerdem mehrere Sprachen, frag einfach bei der Anmeldung nach.

Ist dein Führerschein nicht auf Deutsch, brauchst du eine Übersetzung. Zulässig sind unter anderem der ADAC, der AvD, das Konsulat deines Landes und öffentlich bestellte, bei einem Oberlandesgericht zugelassene Übersetzer. Bei einigen Staaten verzichtet Deutschland darauf, etwa bei der Schweiz und Neuseeland.

Nein. Beim Abholen des deutschen Führerscheins gibst du deinen bisherigen ab. Er geht über das Kraftfahrt-Bundesamt an dein Heimatland zurück oder wird bei der Behörde verwahrt. Mach dir vorher am besten eine Kopie für deine Unterlagen.

Über den Autor

Ihsan Güler, Geschäftsführer und Fahrlehrer der Fahrschule Ihsan Güler GmbH.

Ihsan Güler

Geschäftsführer und Fahrlehrer, Fahrschule Ihsan Güler GmbH

Unsere Fahrschule gibt es seit 1990. Ich führe sie als Geschäftsführer und stehe selbst als Fahrlehrer im Auto, an den Standorten Rüsselsheim, Frankfurt-Höchst und Raunheim. Umschreibungen ausländischer Führerscheine gehören bei uns zum Alltag, viele unserer Fahrschülerinnen und Fahrschüler bringen einen Führerschein aus ihrem Heimatland mit. Ich kenne die Abläufe beim Kreis Groß-Gerau und bei der Stadt Frankfurt und sage dir ehrlich, was auf dich zukommt.

seit 1990bildet unsere Fahrschule im Rhein-Main-Gebiet aus
3Standorte in Rüsselsheim, Frankfurt-Höchst und Raunheim
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