Keine Bange! Ihr Fahrlehrer wird Sie nicht ins kalte Wasser werfen. Bevor Sie losfahren dürfen, erläutert Ihnen der Fahrlehrer/die Fahrlehrerin alles Wichtige: die Funktionen des Autos und auch wie Sie Ihre richtige Sitzposition finden.
Die praktische Ausbildung ist gegliedert in
Viele Fahrschulen bieten heute ihren Fahrschülern die Möglichkeit, mittels einer Diagrammkarte Ausbildungsverlauf und Lernfortschritt aktuell zu verfolgen.
In der Grundausbildung müssen alle für die Verkehrssicherheit wichtigen Ausbildungsinhalte geübt werden.
Dazu zählen unter anderem:
Rechtsstand: 19.01.2013 (Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten)
Beantragte Klasse | Überland | Autobahn | Dunkelheit |
---|---|---|---|
AM | entfällt | entfällt | entfällt |
A1 | 5 | 4 | 3 |
A2 2) | 5 | 4 | 3 |
A 2) | 5 | 4 | 3 |
B | 5 | 4 | 3 |
BE | 3 | 1 | 1 |
C1 | 3 | 1 | 1 |
C1E | 3 | 1 | 1 |
C / B auf C | 5 | 2 | 3 |
C /C1 auf C | 3 | 1 | 1 |
CE / C auf CE | 5 | 2 | 3 |
1) igO = innerorts, agO = außerorts, AB = möglichst auch Autobahn
2) Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A gilt:
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf: 3 Fahrstunden Überland / 2 Fahrstunden Autobahn / 1 Fahrstunde bei Dunkelheit
3) Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1: 40 Minuten
4) Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2: 40 Minuten
Vor der Prüfung muss der Prüfer sich von der Identität des Bewerbers überzeugen. Außerdem muss ihm die gesetzlich vorgeschriebene, vom Fahrschüler und Fahrschulinhaber unterschriebene, Ausbildungsbescheinigung übergeben werden, in der die Durchführung der Grundausbildung und der Sonderfahrten nachgewiesen wird. Ohne gültige Ausweisdokumente und diese Bescheinigung findet keine Prüfung statt. Nach Ausbildungsabschluss stellt die Fahrschule einen Ausbildungsnachweis aus, in dem sämtliche Leistungen aufgeschlüsselt sind. Eine Kopie dieses Nachweises muss Ihnen die Fahrschule aushändigen. Dies gilt auch dann, wenn Sie die Ausbildung abbrechen.