Fahrstunden

Das erste Mal hinterm Lenkrad

Keine Bange! Ihr Fahrlehrer wird Sie nicht ins kalte Wasser werfen. Bevor Sie losfahren dürfen, erläutert Ihnen der Fahrlehrer/die Fahrlehrerin alles Wichtige: die Funktionen des Autos und auch wie Sie Ihre richtige Sitzposition finden.

Ausbildung Praxis

Die praktische Ausbildung ist gegliedert in

  • Grundausbildung,
  • besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten)
  • Verbinden und Trennen (bei Anhängerklassen)
  • Prüfungsvorbereitung
  • Abfahrtkontrolle (bei Lkw- und Busklassen)
  • Sicherheitskontrolle (bei Pkw- und Motorradklassen)
  • Für jede Ausbildungsklasse ist in der Fahrschule ein Unterrichtsplan ausgehängt oder ausgelegt

Viele Fahrschulen bieten heute ihren Fahrschülern die Möglichkeit, mittels einer Diagrammkarte Ausbildungsverlauf und Lernfortschritt aktuell zu verfolgen.

Grundausbildung

In der Grundausbildung müssen alle für die Verkehrssicherheit wichtigen Ausbildungsinhalte geübt werden.

Dazu zählen unter anderem:

  • Fahrtechnische Vorbereitung der Fahrt
  • Anfahren und Schalten in der Ebene, im Gefälle und in Steigungen
  • Abbiegen und Fahrstreifenwechsel
  • Rückwärtsfahren und Wenden
  • Halten und Parken
  • Beachtung von Ampeln und Verkehrszeichen
  • Angepasste Fahrgeschwindigkeit
  • Überholen
  • Vorfahrt
  • Verhalten an Bahnübergängen, Bushaltestellen, an Zebrastreifen
  • Verhalten gegenüber Kindern und alten Menschen
  • Vorausschauendes Fahren und Verhalten in komplizierten Verkehrssituationen
  • Vermeiden risikoreicher Verkehrssituationen
  • Umweltschonende und energiesparende Fahrweise Gefahrbremsung
  • Erst wenn dies alles gut sitzt, darf der Fahrlehrer mit den Sonderfahrten beginnen. Für diese Fahrten sind Mindeststundenzahlen vorgeschrieben

Sonderfahrten

Rechtsstand: 19.01.2013 (Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten)


Beantragte Klasse Überland Autobahn Dunkelheit
AM entfällt entfällt entfällt
A1 5 4 3
A2 2) 5 4 3
A 2) 5 4 3
B 5 4 3
BE 3 1 1
C1 3 1 1
C1E 3 1 1
C / B auf C 5 2 3
C /C1 auf C 3 1 1
CE / C auf CE 5 2 3

 

1) igO = innerorts, agO = außerorts, AB = möglichst auch Autobahn
2) Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A gilt:
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf: 3 Fahrstunden Überland / 2 Fahrstunden Autobahn / 1 Fahrstunde bei Dunkelheit
3) Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1: 40 Minuten
4) Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2: 40 Minuten

Wichtig

Vor der Prüfung muss der Prüfer sich von der Identität des Bewerbers überzeugen. Außerdem muss ihm die gesetzlich vorgeschriebene, vom Fahrschüler und Fahrschulinhaber unterschriebene, Ausbildungsbescheinigung übergeben werden, in der die Durchführung der Grundausbildung und der Sonderfahrten nachgewiesen wird. Ohne gültige Ausweisdokumente und diese Bescheinigung findet keine Prüfung statt.

Nach Ausbildungsabschluss stellt die Fahrschule einen Ausbildungsnachweis aus, in dem sämtliche Leistungen aufgeschlüsselt sind. Eine Kopie dieses Nachweises muss Ihnen die Fahrschule aushändigen. Dies gilt auch dann, wenn Sie die Ausbildung abbrechen.

Quelle