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Prüfung und Ausbildung

Durch die Führerscheinprüfung gefallen: Wann darfst du wieder ran?

Erst mal tief durchatmen. Du bist damit nicht allein, und es ist nichts verloren. Hier steht, wie lange du warten musst, welche Fristen dabei mitlaufen und was die Wiederholung kostet.

Von Ihsan GülerVeröffentlicht am 2. September 2026Lesezeit 6 Minuten
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Kostenlos und ohne Anmeldung. Du gibst nur dein Prüfungsdatum ein.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Eine nicht bestandene Prüfung darfst du nach einem angemessenen Zeitraum wiederholen, in der Regel nach mindestens zwei Wochen.
  • Das ist eine Mindestfrist, kein Terminanspruch. Wann du tatsächlich drankommst, hängt zusätzlich von den freien Plätzen der Prüfstelle ab.
  • Eine Obergrenze für Versuche gibt es nicht. Was läuft, sind nur die Fristen im Hintergrund.
  • Deine bestandene Theorie ist zwölf Monate gültig. Schaffst du die Praxis in dieser Zeit nicht, musst du die Theorie komplett neu machen.
  • Zusätzliche Fahrstunden nach einem Durchfaller schreibt kein Gesetz vor. Sie sind eine Empfehlung deiner Fahrschule, und meistens eine sinnvolle.
  • Neun Monate Sperre gibt es nur bei einer Täuschung, also bei Spicken oder Handy in der Prüfung. Beim normalen Durchfallen nie.

Zwei Wochen sind das Minimum, nicht der Termin

Im Gesetz steht kein festes Datum. Die Fahrerlaubnis-Verordnung sagt, dass eine nicht bestandene Prüfung nicht vor Ablauf eines angemessenen Zeitraums wiederholt werden darf, in der Regel mindestens zwei Wochen. Viele Ratgeberseiten schreiben daraus einfach zwei Wochen, das ist ungenau. Die zwei Wochen sind die Untergrenze, den Termin selbst vergibt die Prüfstelle.

Praktisch heißt das: Sprich am Tag danach mit uns, dann sichern wir dir den nächstmöglichen Platz. In der Theorie ist das meist schnell zu machen, bei der praktischen Prüfung hängt es an den freien Terminen von TÜV oder DEKRA und an unserem Fahrzeugplan.

Etwas anderes gilt nur bei einer Täuschungshandlung. Wer beim Spicken erwischt wird, hat die Prüfung nicht bestanden, und die Behörde kann die Wiederholung auf bis zu neun Monate hinausschieben. Das ist die einzige lange Sperre, die es gibt.

Im Hintergrund laufen zwei Uhren mit, die viele übersehen. Die erste: Deine bestandene Theorieprüfung ist zwölf Monate gültig. Die zweite: Der Abschluss deiner Ausbildung darf am Prüfungstag nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Wer zwischen zwei Versuchen ein halbes Jahr Pause macht, sollte diese Fristen im Blick behalten. Der Rechner weiter unten rechnet sie dir aus.

44 %

der Theorieprüfungen für Auto und begleitetes Fahren wurden 2025 nicht bestanden, bei der praktischen Prüfung waren es 37 Prozent. Über alle Klassen hinweg lagen die Quoten bei 41 und 31 Prozent. Du bist mit einem Durchfaller also klar in der Mehrheit und nicht die Ausnahme.

Quelle: TÜV-Verband, Datenreport zu den Führerscheinprüfungen 2025, veröffentlicht am 11. Februar 2026, auf Basis der Erhebungen der TÜV und DEKRA arge tp 21.

Dieser Beitrag gibt den Stand der Fahrerlaubnis-Verordnung am 2. September 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Angaben deiner Fahrerlaubnisbehörde und der Technischen Prüfstelle.

Fristenrechner: Wann darfst du wieder antreten?

Trag ein, wann du durchgefallen bist. Der Rechner zeigt dir den frühestmöglichen Wiederholungstermin und die Fristen, die im Hintergrund mitlaufen. Alle Angaben nach der Fahrerlaubnis-Verordnung, Stand 2. September 2026.

Frühestens wieder ab

Trag oben dein Prüfungsdatum ein, dann rechne ich dir die Fristen aus.

Grundlage: § 18 Absatz 1 und 2 sowie § 22 Absatz 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Die zwei Wochen sind eine Mindestfrist, kein Anspruch auf einen Termin. Wann du tatsächlich prüfen kannst, hängt von den freien Plätzen der Technischen Prüfstelle ab.

Was eine Wiederholung kostet

Die Prüfgebühr ist gesetzlich festgelegt, TÜV und DEKRA können daran nichts ändern. Einen Rabatt oder einen Aufschlag für Wiederholungen gibt es nicht, du zahlst dieselbe Gebühr wie beim ersten Mal.

PrüfungGebühr nettomit Umsatzsteuer
Theoretische Prüfung, alle Klassen21,00 Euro24,99 Euro
Praktische Prüfung Klasse B, BE und AM109,10 Euro129,83 Euro
Praktische Prüfung Klasse A, A1, A2 und T136,70 Euro162,67 Euro
Praktische Prüfung Klasse C, C1, CE, C1E, D und D1164,50 Euro195,76 Euro
Praktische Prüfung Klasse DE und D1E156,70 Euro186,47 Euro

Das sind die reinen Prüfgebühren nach dem Gebührentarif der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, Nummern 401 und 402, zuzüglich Umsatzsteuer. Dazu kommen das Vorstellungsentgelt der Fahrschule und die Fahrstunden, die du noch nehmen möchtest. Beides ist gesetzlich nicht geregelt und unterscheidet sich von Fahrschule zu Fahrschule. Ein Punkt, den viele nicht kennen: Legst du Theorie und Praxis auf deinen Wunsch auf denselben Tag und fällst durch die Theorie, wird die volle Gebühr für beide Teile fällig.

Diese vier Fristen laufen im Hintergrund mit

Solange du zügig weitermachst, berührt dich davon nichts. Wichtig wird es, wenn zwischen zwei Versuchen viele Monate liegen.

12 Monate

Gültigkeit der Theorieprüfung

Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach bestandener Theorie abgelegt sein. Sonst verliert die Theorie ihre Gültigkeit und du machst sie komplett neu.

12 Monate

Gültigkeit des Prüfauftrags

Ist die Theorie nicht binnen zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestanden, geht der Auftrag an die Fahrerlaubnisbehörde zurück. Dann brauchst du einen neuen.

2 Jahre

Gültigkeit der Ausbildung

Der Abschluss deiner Ausbildung darf am Prüfungstag nicht länger als zwei Jahre zurückliegen, sonst darf die Prüfung nicht stattfinden.

2 Jahre

Bis der Führerschein in der Hand ist

Zwischen der bestandenen praktischen Prüfung und der Aushändigung des Führerscheins dürfen höchstens zwei Jahre liegen. Sonst verfällt die gesamte Prüfung.

Was du jetzt konkret tun solltest

Melde dich noch am selben Tag

Je früher wir Bescheid wissen, desto eher bekommst du einen neuen Platz. Die freien Termine bei der Prüfstelle sind der eigentliche Engpass, nicht die zwei Wochen.

Sprich durch, woran es lag

Bei der Theorie sieht man am Ergebnis, welche Themengruppe gekippt ist. Bei der Praxis weiß dein Fahrlehrer meist schon nach zwei Minuten, was zu üben ist. Ohne diese Auswertung wiederholst du nur den gleichen Versuch.

Nimm die Fahrstunden, die es braucht

Vorgeschrieben sind sie nicht. Aber in der Theorie besteht bei der Wiederholung nur etwa jeder Zweite, in der Praxis knapp sechs von zehn. Wer unvorbereitet noch einmal antritt, zahlt die Gebühr oft zweimal.

Denk an die Sprache

Die Theorieprüfung kannst du neben Deutsch in vierzehn Fremdsprachen ablegen, unter anderem Türkisch, Hocharabisch, Russisch, Kroatisch, Rumänisch, Kurmandschi und Ukrainisch. Dazu gibt es eine Audio-Unterstützung über Kopfhörer.

Häufige Fragen nach einer nicht bestandenen Prüfung

Die Fahrerlaubnis-Verordnung sagt, dass eine nicht bestandene Prüfung nicht vor Ablauf eines angemessenen Zeitraums wiederholt werden darf, in der Regel mindestens zwei Wochen. Das gilt für Theorie und Praxis gleichermaßen. Die zwei Wochen sind eine Mindestfrist, den Termin selbst vergibt die Technische Prüfstelle.

So oft du willst. Eine Obergrenze gibt es im Gesetz nicht. Begrenzend wirken nur die Fristen: die Gültigkeit deiner Theorieprüfung, die Gültigkeit des Prüfauftrags und die zwei Jahre, die dein Ausbildungsabschluss zurückliegen darf.

Nur bei einer Täuschung. Wer beim Spicken erwischt wird, hat die Prüfung nicht bestanden, und die Frist für die Wiederholung kann auf bis zu neun Monate festgelegt werden. Beim normalen Durchfallen passiert das nie.

Gesetzlich vorgeschrieben ist das nicht. Dein Fahrlehrer muss aber überzeugt sein, dass du so weit bist, sonst bestätigt er die Ausbildung nicht. In der Praxis besteht bei der Wiederholung nur etwa jeder Zweite die Theorie und knapp sechs von zehn die praktische Prüfung. Ein paar gezielte Stunden sind deshalb meistens die günstigere Entscheidung.

Zwölf Monate. Die praktische Prüfung muss innerhalb dieser Zeit abgelegt sein, sonst verliert die Theorie ihre Gültigkeit und du machst sie komplett neu.

Dieselbe Gebühr wie beim ersten Mal, einen Wiederholungsrabatt gibt es nicht. Die Theorieprüfung kostet 24,99 Euro, die praktische Prüfung für Klasse B 129,83 Euro, jeweils mit Umsatzsteuer. Dazu kommen das Vorstellungsentgelt der Fahrschule und die Fahrstunden.

Ja. Neben Deutsch sind vierzehn Fremdsprachen zugelassen, darunter Türkisch, Hocharabisch, Russisch, Kroatisch, Rumänisch, Kurmandschi und Ukrainisch. Auf Deutsch gibt es zusätzlich eine Audio-Unterstützung über Kopfhörer, und für Gehörlose wird ein Dolmetscher zugelassen.

Über den Autor

Ihsan Güler, Geschäftsführer und Fahrlehrer der Fahrschule Ihsan Güler GmbH.

Ihsan Güler

Geschäftsführer und Fahrlehrer, Fahrschule Ihsan Güler GmbH

Ich stehe seit vielen Jahren selbst im Fahrschulauto und habe schon viele Fahrschülerinnen und Fahrschüler nach einem Durchfaller wieder aufgebaut. Aus Erfahrung sage ich dir: Der zweite Versuch geht fast immer gut aus, wenn zwischen den beiden Terminen etwas passiert ist. Wer einfach nur wartet und dann noch einmal antritt, erlebt oft dasselbe.

seit 1990bildet unsere Fahrschule im Rhein-Main-Gebiet aus
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